1. Vertragsgestaltung

1.1  Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und Trainer über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.

1.2  Ergänzend gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen für Trainer, die den Verträgen beigefügt werden. Sie sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages.

1.3  Die vorliegenden Geschäftsbedingungen für Trainer haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

  1. Leistungen des Trainers

2.1  Der Trainer erbringt seine Dienstleistung selbst, durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter.

2.2  Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainingsleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Trainer im einzelnen festgelegt.

  1. Honorare und Kosten

3.1  Das erste Kontaktgespräch durch den Trainer ist unentgeltlich.

3.2  Ein Tageshonorar wird je angefangenen Tag für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber zu realisieren sind, vereinbart.

3.3  Für Seminare wird ein Tageshonorar vereinbart.

3.4  Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet.

3.5  Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.6  Die vereinbarten Honorare werden nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt und sind bei Erhalt der Rechnung ohne Abzug sofort zu zahlen.

3.7  Aufrechnungs- und Zurückhaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen

  1. Sicherung der Leistung

4.1  Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.

4.2  Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht des Trainers an den von diesem erstellten Werken (Trainingsunterlagen usw.). Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Trainers. Ein Mitschnitt auf Ton- oder Videobändern ist nicht gestattet.

4.3  Der Auftraggeber informiert den Trainer vor und während der vereinbarten Trainingsmaßnahmen über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.

4.4  Der Trainer verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind.

4.5  Der Trainer ist berechtigt, seine Dienstleistung in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4.6  Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Trainer wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen, vom Trainer nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist der Trainer unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.

4.7  Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich der Trainer, einen Alternativtermin im Zeitraum eines Jahres zu benennen. Gelingt dies, so ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Honorars, zuzüglich der anfallenden Kosten zu zahlen. Kann kein Alternativtermin vereinbart werden, sind bei Absagen innerhalb von 6 Monaten vor Trainingsdurchführung 50%, bis zu 3 Monaten 75% und bis zu 1 Monat 100% des Honorars zu zahlen.

  1. Allgemeine Bedingungen

5.1  Für diese Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.

5.2  Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen für Trainer zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist der Sitz des Trainers.